Das Deckungskonzept für den Zahnarzt umfasst die nachfolgend aufgeführten Versicherungssparten. Diese lassen sich wie ein Baukastensystem einfach miteinander kombinieren. Aber der wichtigste Baustein ist und bleibt die Praxisinhaltsversicherung zum Neuwert. Sollte Ihre Praxisinhaltsversicherung, wie in über 90 % aller Fälle, zum Zeitwert abgeschlossen sein, so droht eine tickende Zeitbombe. Die kann im schlimmsten Fall zur Insolvenz Ihres Praxis führen.
Deckungskonzept für den Zahnarzt
Praxisinhaltsversicherung
- Praxisinhaltsversicherung zum Neuwert
- Betriebsunterbrechungsversicherung
Elektronikversicherung
- Elektronikversicherung der gesamten Medizintechnik
- Elektronikbetriebsunterbrechungsversicherung
Berufshaftpflichtversicherung (angestellte Zahnärzte beitragsfrei mitversichert)
Ertragsausfallversicherung durch Krankheit / Unfall
Ihrer Vorteile im Einzelnen
Keine Angaben zu Wert, Umsätze, Gewinn, Praxisgröße und Praxisausstattung erforderlich, auch das Auflisten von Anschaffungskosten und Abschreibungswerten entfällt.
Sie haben alle Behandlungsstühle gemeldet, dann kennen wir im Schadenfall keine Unterversicherung und bezahlen bis zur Versicherungssumme von 1.250.000 €. Somit verzichten wir auf die sonst übliche „Erbsenzählerei“. Selbst unbenannte Gefahren sind in der Sachversicherung eingeschlossen!

Schadenbeispiel Praxisinhaltsversicherung zum Neuwert:
Ein Brandschaden zerstört Behandlungsstühle und Medizintechnik mit einem Neuwert von 280.000 €.
Der Gutachter des Versicherers ermittelt nach der Zeitwertklausel nur noch einen Zeitwert von 70.000 €. Das entspricht nur noch 25 % des Neuwertes. Die nicht gedeckten 210.000 € müssen aus privaten Mitteln erbracht werden.
Das Deckungskonzept für den Zahnarzt bewahrt Sie vor solchen kapitalen und existenzbedrohenden Selbstbeteiligungen. Sie erhalten im oben stehenden Schadenbeispiel den Schaden zum Neuwert ersetzt, als 280.000 €.
Bei Wiederbeschaffung oder Reparatur unabhängig vom Zeitwert erstatten wir immer 100 % bis zu € 1.250.000.
Was bedeutet die Zeitwertklausel Ihres Vertrages im Schadensfall?
Schon nach kurzer Nutzungsdauer einer Behandlungsstühle erhalten Sie im Schadensfall nur kulanzhalber eine symbolische Entschädigung von Ihrem Versicherer. Hintergrund ist die Tatsache, dass Ihr Versicherer nur so viel entschädigen muss, wie die Behandlungseinheit auf dem Zweitmarkt erzielen würde. Einen Zweitmarkt für Behandlungsstühle gibt es aber nicht. Deshalb erhalten Sie im besten Fall von Ihrem Versicherer nur noch eine symbolische Entschädigung. In der Regel wird dies ca. € 10.000 nicht übersteigen. Dies kann sich für Sie schnell existenzbedrohend auswirken, denn Behandlungsstühle fallen immer unter diese Klausel.
Nicht so bei uns. Unser All Risk Deckungskonzept für die Zahnarztpraxis zahlt unabhängig vom Zeitwert immer den Neuwert.

Sollte diese Zahnarztpraxis einmal durch Brand zerstört werden …

dann können Sie sich über einen Neuwertersatz freuen.
Schadenbeispiel Betriebsunterbrechungsversicherung:
Ein Brandschaden zerstört Behandlungsstühle und Medizintechnik mit einem Neuwert von 280.000 €. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Praxiszustandes dauert insgesamt 6 Monate. Die Praxis setzt jährlich 640.000 € um.
Sachschaden | 280.000,- € |
Betriebsunterbrechungsschaden (640.000,- € : 12 Monate x 6 Monate) |
320.000,- € |
Gesamtschaden | 600.000,- € |
Erstattung aus Sachschaden (Zeitwertklausel) | 70.000,- € |
Erstattung aus Betriebsunterbrechungsschaden | 280.000,- € |
Schadenregulierungsbetrag: | 350.000,- € |
Gesamtschaden | 600.000,- € |
Schadenregulierung | 350.000,- € |
Eigenschaden | 250.000,- € |
Mit dem All-Risk-Deckungskonzept kann Ihnen das nicht passieren. Sie erhalten im oben stehenden Schadenbeispiel den Sachschaden zum Neuwert und den Betriebsunterbrechungsschaden komplett ersetzt, als 600.000 €.
Die Elektronikversicherung schützt Ihre wertvolle Medizin- und Labortechnik sowie sonstige Elektronik als „All-Risk-Deckung“ bei Überspannung, Blitzschlag, Kurzschluss, Fehlbedienung usw. Schnell summieren sich die Schäden auf mehrere hunderttausend Euro. Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung, die Bestandteil der Elektronikversicherung ist, werden u.a. die Kosten für entgangene Gewinne, Übernahme der laufenden Betriebskosten wie Löhne, Gehälter, Miete und Leasingraten übernommen.

Schadenbeispiel Elektronikversicherung der Medizintechnik:
Durch einen Kurzschluss ist eine Platine (Siemens M1) eines Behandlungsstuhls zerstört worden. Der Austausch der Platine hätte 3.500,- € gekostet. Da es sich bei dem Behandlungsstuhl schon um ein älteres Modell handelte und die Platine altersbedingt nicht mehr verfügbar war, musste ein neuer Behandlungsstuhl für 52.000,- € angeschafft werden. Dieser Schaden wäre in einer Praxisinhaltsversicherung nicht mit versichert.
Sachschaden | 3.500,- € |
Neuanschaffung Behandlungsstuhl | 52.000,- € |
Schadenregulierungsbetrag: | 52.000,- € |
Vermögensfolgeschäden infolge eines versicherten Sachschadens wie entgangener Gewinn, Bezahlung der Fixkosten (Gehälter, Zinsen, Miete usw.) werden ersetzt.

Schadenbeispiel Betriebsunterbrechung bei Krankheit oder Unfall:
Der Zahnarzt erleidet bei einem Fahrradunfall einen Beckenbruch. Nach einem 6-wöchigen stationären Krankenhausaufenthalt schließen sich weitere 6 Wochen Reha-Maßnahmen an.
Ertragsausfallversicherung
Entgangener Gewinn | 54.000,- € |
Laufende Fixkosten | 135.000,- € |
Schadenregulierungsbetrag: | 189.000,- € |
Sie sind nicht nur gegen die klassischen Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser versichert, sondern auch gegen Diebstahl, Beschädigungen, höhere Gewalt, Hochwasser, Plünderung usw.
Sie können täglich kündigen, denn Kundentreue entsteht durch Leistung und Service – nicht durch langfristige Vertragsbindung.
Bereits bestehende Versicherungen sind kein Hindernis, im Gegenteil: Sie erhalten bei uns die Konditionsdifferenzversicherung mit entsprechenden Rabatten. Damit kommen Sie ab sofort in den Genuss unserer All-Risk-Deckung.
Die oft sehr langen Wartezeiten, bis der Schadenfall reguliert wird, entfallen. Denn wir zahlen durchschnittlich innerhalb von drei Tagen).
Angestellte Zahnärzte und Ihre Privathaftpflichtversicherung sind beitragsfrei mitversichert.
Wir verwalten für Sie eine einzige Police für alle versicherten Risiken statt vieler Einzelverträge. So einfach ist das Deckungskonzept für den Zahnarzt.
Es gelten immer die aktuellen Bedingungen.
Zusätzliche Erweiterungen:
Er berücksichtigt neben den üblichen Rechts- und Vertragsverhältnissen auch die Besonderheiten des Arztberufes. Der Vertragsrechtsschutz umfasst häufige Auseinandersetzungen mit Krankenkassen, Mitarbeitern, Vermietern und Handwerkern.

Leistungsumfang Rechtsschutzversicherung:
Deckungssumme | unbegrenzt |
Privat- Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz | mitversichert |
Praxisvertrags-Rechtsschutz | mitversichert |
Berufliche Vertreter | mitversichert |
Eigengewerblich genutzte Praxisräume | mitversichert |
Regress-Rechtsschutz | mitversichert |
Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz | mitversichert |
Spezial-Straf-Rechtsschutz | mitversichert |
Die Berufshaftpflichtversicherung sichert Ihre wirtschaftliche Existenz. Bei jährlich über 50.000 gerichtlich anhängigen Schadenersatzansprüchen wegen Behandlungsfehlern sollten Sie für die bestmöglichste Absicherung vor Haftpflichtansprüchen Sorge tragen (angestellte Zahnärzte und Ihre Privathaftpflichtversicherung sind beitragsfrei mitversichert).

Schadenbeispiel Berufshaftpflichtversicherung:
Ein Zahnarzt führt bei einer Patientin eine Weisheitszahnextraktion durch. Er macht jedoch einen Fehler und durchtrennt mit einem rotierenden Instrument den Nervus lingualis. Die Patientin fordert Schmerzensgeld wegen fahrlässigen Fehlverhaltens des operierenden Zahnarztes. Der Patientin wurden 15.000,- € Schmerzensgeld zugesprochen.
In der Regel erzielen Sie Ihr Einkommen in erster Linie durch Ihre eigene Arbeitskraft. Deshalb ist eine vernünftige Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit unabdingbar, da das Versorgungswerk für Zahnärzte erst bei einer 100%igen Berufsunfähigkeit leistet. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt im Schadenfall dafür, dass Sie auf Ihren gewohnten Lebensstandard nicht verzichten müssen. Aus den über 100 Tarifvarianten der Versicherer haben wir für Sie die Premiumversicherungsbedingungen selektiert.

Schadenbeispiel Berufsunfähigkeitsversicherung:
Der Zahnarzt verliert bei einem Motorradunfall einen Daumen. Die Premiumversicherungsbedingungen sehen hier bereits bei dieser mehr als 50%igen Berufsunfähigkeit die Leistung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente vor. Auch wenn Sie im Rahmen Ihrer verbliebenen gesundheitlichen Möglichkeiten einer gutachterlichen Tätigkeit nachgehen, bei der Sie nicht mehr als 80% Ihres vorhergehenden Einkommens erzielen, besteht weiterhin Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente bis zum vereinbarten Versicherungsablauf.

Bei einem krankheitsbedingten Ausfall sichert Ihnen die Krankentagegeldversicherung den entgangenen Gewinn, denn ohne finanzielle Absicherung kann sich ein länger anhaltender Krankheitsfall existenzbedrohend auswirken. Die Beitragshöhe bestimmen Sie, indem Sie eine kurze oder lange Karenzzeit vereinbaren. Wichtig für Sie ist zu wissen, dass der Versicherer im Schadenfall auf sein außerordentliches Kündigungsrecht verzichtet.
Unsere Diagnose:
Um Rechtssicherheit und Deckungsstreitigkeiten zu vermeiden, bleibt Ihnen nur die Wahl unserer All-Risk-Deckung. Das Deckungskonzept für den Zahnarzt bewahrt Sie im Schadenfall vor weitreichenden Folgen, die Sie Heute noch gar nicht abschätzen können. Unser sachkundiges Team berät Sie umfassend und zeigt Ihnen die vielfältigen Möglichkeiten einer finanziellen Absicherung auf. Zögern Sie nicht und nehmen Kontakt mit uns auf. Sie werden es nicht bereuen!
Hervorragende und unkomplizierte Schadensregulierung innerhalb von 4 Tagen !