Premium-Schutz im Marktvergleich. Anstelle einer unübersichtlichen Aufzählung versicherter Ereignisse gilt das All-Risk-Prinzip: Alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, gilt als vollumfänglich versichert.
Die Absicherung einer Zahnarztpraxis erfordert ein Versicherungskonzept, das den besonderen betrieblichen und medizinischen Risiken moderner Heilwesenbetriebe gerecht wird. Herkömmliche Gewerbeversicherungen arbeiten häufig mit benannten Gefahren und komplexen Wertermittlungsbögen, die im Schadensfall erhebliche Deckungslücken und das Risiko einer Unterversicherung bergen.
Das hier vorgelegte Praxis-All-Risk-Konzept ersetzt starre Einzelpolicen durch eine dynamische Gesamtabdeckung. Die folgende Gegenüberstellung dokumentiert detailliert sämtliche Leistungsparameter, Klauseln und Deckungssummen der Praxis-All-Risk-Spezialdeckung im direkten Vergleich zum marktüblichen Standard.
(Dokumentations- und Bedingungsstand der Vergleichsgrundlage: 01.01.2020)
Bereits in den allgemeinen Vertragsbestimmungen unterscheidet sich das Praxis-All-Risk-Konzept grundlegend von konventionellen Verträgen. Anstelle von bürokratischen Umsatz- und Lohnsummenmeldungen basiert die Verwaltung auf transparenten, festen Parametern.
| Vertragsparameter / Klausel | Exklusive Praxis-All-Risk-Deckung | Marktüblicher Standard | Besonderheiten & Praxisauswirkung |
|---|---|---|---|
| Kalkulationsgrundlage |
Anzahl der Behandlungsstühle und Anzahl der Inhaber bei Praxisgemeinschaften (nicht bei Gemeinschaftspraxen / BAG).
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Haftpflicht: Anzahl Personen, Umsatz oder Lohnsumme. Sach/BU: Ermittlung von Versicherungssummen.
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Verhindert laufende Nachmeldungen und Nachzahlungsrisiken bei Umsatzsteigerungen. |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer |
Täglich, ohne Angabe von Gründen, mit taggenauer Beitragsrückvergütung.
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1 bis 3 Monate Kündigungsfrist zum Vertragsablauf; oft mehrjährige Laufzeiten.
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Absolute Flexibilität und Unabhängigkeit für den Praxisinhaber. |
| Schadensregulierungsdauer |
Dokumentiert: Max. 14 Tage (betrifft Werte- und Ertragsausfallversicherung).
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Keine vertragliche Festlegung.
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Garantiert schnelle Liquidität zur Wiederherstellung des Praxisbetriebs. |
| Sachverständigen-Auswahl |
Vereinbart: Sachverständige dürfen keine Mitwettbewerber des VN sein.
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Selten vereinbart.
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Schutz von Betriebsgeheimnissen und Verhinderung von Interessenkonflikten. |
| Schadensdokumentation (Waren/Einrichtung) |
Keine Auflistung unbeschädigter Waren/Einrichtung im Schadensfall erforderlich.
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Nicht vereinbart (führt häufig zur Unterversicherungsfalle).
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Vermeidet bürokratischen Zusatzaufwand im Schadensfall. |
| Versehensklausel bei Schadenmeldungen |
Verspätete Abgabe der Schadenmeldung beeinträchtigt den Versicherungsschutz NICHT.
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Nicht vereinbart.
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Keine Leistungsfreiheit des Versicherers bei unverschuldeten Fristversäumnissen. |
| Bedingungsverbesserungen / Innovationsklausel |
Die jeweils aktuellen Bedingungen gelten automatisch auch für laufende Verträge.
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Nicht vereinbart.
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Garantie, dass die Praxis ohne Mehrbeitrag stets auf dem neuesten Stand abgesichert ist. |
Die technische und kaufmännische Einrichtung einer Zahnarztpraxis stellt einen erheblichen Vermögenswert dar. Hochsensible Medizintechnik sowie verbrauchsintensive Warenlager benötigen eine Deckung, die über Elementarschäden hinausgeht. Ausschlaggebend ist hierbei die Neuwertgarantie sowie der Verzicht auf Unterversicherung.
| Leistungskriterium | Exklusive Praxis-All-Risk-Deckung | Marktüblicher Standard | Besonderheiten & Risikobewertung |
|---|---|---|---|
| Versicherte Gefahren |
Allgefahrendeckung inkl. Beschädigung (auch im Zusammenhang mit Inneren Unruhen).
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Nur klassische benannte Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm).
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Umfassender Schutz gegen unvorhergesehene Beschädigungen aller Art. |
| Höchstentschädigung & Entschädigungsbasis |
€ 1.000.000 (bei Erweiterung auf Medizintechnik € 1.250.000) je Versicherungsfall, auch Elementar (ohne Sturmflut).
Neuwertersatz bei Wiederbeschaffung bzw. Reparatur unabhängig vom Zeitwert (innerhalb von 3 Jahren). |
Bei Totalschaden: Wenn Zeitwert < 40 % vom Neuwert = nur Zeitwertersatz. Versicherungswert i.d.R. § 5 AWB.
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Die marktübliche Zeitwertregelung kann existenzgefährdend sein! Die All-Risk-Deckung sichert den vollen Neuwert. |
| Unterversicherungsverzicht |
Ohne Einschränkungen, sofern die korrekte Anzahl der Behandlungsstühle angegeben wurde.
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Gefahr der Falschermittlung. Im Idealfall Verzicht nur bis max. 10 % der Summe.
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Löst das Problem der ständigen Summenanpassung (Warenlager) komplett. |
| Grobe Fahrlässigkeit (Schadenherbeiführung) |
Keinerlei Abzüge (wenn nicht durch VN verursacht). Durch VN verursacht: Bis € 250.000 keine Quotelung, darüber max. 20 % Abzug.
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Quotelung nach dem Grad des Verschuldens.
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Hohe Rechtssicherheit bei Schäden durch Unachtsamkeit im Praxisalltag. |
| Obliegenheitsverletzungen (vor Schadeneintritt) |
Kein Abzug wenn nicht VN-verursacht. Durch VN: Bis € 250.000 keine Quotelung, darüber max. 20 %.
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Quotelung nach dem Grad des Verschuldens.
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Schützt vor Leistungskürzungen bei versehentlichen Obliegenheitsverstößen. |
| Unklarer Schadenzeitpunkt |
VN muss nicht nachweisen, dass der Schadenfall in der Vertragslaufzeit entstanden ist.
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Nicht vereinbart.
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Essentieller Vorteil bei einem Versichererwechsel zur Schließung von Deckungslücken. |
| Elektronik- & Datenträgerversicherung |
Vollumfänglich mitversichert.
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Nur gegen Beitragszuschlag einschließbar.
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Schutz für EDV, Server und digitale Praxisverwaltung. |
| Weitere Deckungseinschlüsse |
• Unbenannte Gefahren
• Einfacher Diebstahl, Vandalismus, Raub, Plünderung • Beschädigung (Sonderform) |
Oft nicht oder nur stark eingeschränkt versichert.
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Deckt neuartige Schadenauslöser und Missgeschicke (Bedienfehler) umfassend ab. |
Die Berufshaftpflichtversicherung ist das Fundament der Existenzsicherung von Behandlern. Neben hohen Pauschalsummen verlangen spezifische Risiken im zahnärztlichen Alltag maßgeschneiderte Sonderklauseln.
| Absicherungsbereich | Exklusive Praxis-All-Risk-Deckung | Marktüblicher Standard | Strategischer Mehrwert |
|---|---|---|---|
| Deckungssumme Berufshaftpflicht |
€ 5.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (3-fache Maximierung).
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€ 3.000.000 pauschal.
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Deutlich höherer Puffer bei schweren Personenschäden. |
| Passiver Strafrechtsschutz & AGG-Baustein |
Mitversichert (Verteidigungskosten). AGG: € 1.000.000 (Selbstbehalt € 500).
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Oft nicht versichert / nur gegen Beitragszuschlag.
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Schutz bei Strafvorwürfen und arbeitsrechtlichen Ansprüchen. |
| Vertretungen |
Mitversichert, soweit ambulant.
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Unterschiedlich / eingeschränkt.
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Nahtlose Absicherung von vertretenden Zahnärzten. |
| Zahnersatz-Wiederherstellung |
Mitversichert bis € 25.000 bei zahnärztlichem Fehler (Selbstbehalt € 500).
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Nicht versichert.
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Deckt Material- und Laborkosten zur Behebung fehlerhafter Arbeiten ab. |
| Nachhaftung Betriebshaftpflicht |
Ohne zeitliche Begrenzung.
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Nicht vereinbart.
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Äußerst wichtig bei Praxisabgabe, Verkauf oder Ruhestand. |
| Umwelthaftpflicht & Umweltschaden |
€ 5.000.000 pauschal (inkl. Zusatzbaustein I bis € 2 Mio.).
Mitversichert: • Kleingebinde (bis 3.000 L/kg) • Heizöltank (bis 30.000 L) • Amalgamabscheider in Praxisräumen |
Meist nur € 3.000.000. Kleingebinde, Heizöltank, Abscheider und Zusatzbausteine meist nicht oder nur gegen Zuschlag versichert.
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Komplette Grundabsicherung für Umweltbeeinträchtigungen und Gefahrstoffe der Praxis. |
Streitigkeiten mit Arbeitnehmern, Lieferanten, Vermietern oder Beihilfestellen können hohe Kosten verursachen. Das integrierte Paket bietet unbegrenzte Deckung und erweitert den Schutz auf Straf- und Wettbewerbsrecht.
| Rechtsschutzkomponente | Exklusive Praxis-All-Risk-Deckung | Marktüblicher Standard | Vorteil für die Praxis |
|---|---|---|---|
| Deckungssumme & Strafkaution |
Unbegrenzt (Privat, Beruf, Verkehr). Strafkaution: € 200.000.
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Oft gedeckelt auf € 350.000 - € 1 Mio. Strafkaution: € 50k - 100k.
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Volle Risikoübernahme ohne Deckelungsgefahr bei Instanzenzügen. |
| Praxisvertrags-Rechtsschutz |
Mitversichert ab Gerichtsanhängigkeit.
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Nicht versichert.
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Deckung bei Streitigkeiten aus Praxisübernahme oder Laborverträgen. |
| Spezial-Straf-Rechtsschutz (auch Privat/Ehrenamt) |
Als Baustein einschließbar.
Vorsatzdelikte mitversichert (bis rechtskräftige Verurteilung). Kein Zuschlag bei Gemeinschaftspraxen/BAG. Erste Hilfe in Freizeit inklusive. |
Gegen Mehrprämie / Zuschlag. Erste Hilfe nur bei beruflicher Tätigkeit.
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Sichert den Praxisinhaber vollumfänglich ab – beruflich wie privat. |
| Selbst genutzte Praxisräume |
Alle mitversichert, ohne Mietwertgrenzen.
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Objektbezogen bzw. Mietwertgrenzen.
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Keine Begrenzung bezüglich Quadratmetern oder Mietpreis. |
| Wartezeiten & Sozialgericht |
Wartezeiten nur im Arbeits-RS und Immobilienbereich. Sozialgerichts-RS auch für Vorverfahren inklusive!
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Diverse Wartezeiten. Vorverfahren oft nicht versichert.
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Sofortiger Schutz und Abdeckung bereits im behördlichen Einspruchsverfahren. |
| Wettbewerbs-Rechtsschutz |
Mitversichert bis € 10.000 je RS-Fall und Kalenderjahr (SB € 1.000).
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Nicht versichert.
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Absicherung bei Abmahnungen durch Konkurrenten oder Verbände. |
Da gesundheitsrelevante Daten in Hackerkreisen extrem wertvoll sind, ist Cyber-Kriminalität ein existenzielles Risiko. Ohne IT steht die Praxis still. Unsere Cyber-Deckung greift bei Ransomware, DSGVO-Verletzungen und digitalen Angriffen (Deckungssummen bis zu € 5 Mio. wählbar).
| Cyber-Leistungsbereich | Exklusive Cyber-Deckung | Marktübliches Risiko (ohne Spezialpolice) | Praxisauswirkung & Mehrwert |
|---|---|---|---|
| Assistance & Forensik |
24/7 Hotline. Forensik-Kosten komplett ohne Selbstbehalt (Ursachen-/Schadensermittlung). Sogar gedeckt, falls kein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt!
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Forensiker müssen privat teuer eingekauft werden. Lange Reaktionszeiten.
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Sofortige, hochprofessionelle Hilfe im Ernstfall, um den Ausfall extrem kurz zu halten. |
| Praxisausfall & Datenverlust (Eigenschäden) |
Weiterlaufende Kosten (Gehälter) gedeckt (Haftzeit 6 Mon, SB nur 12h). Wiederbeschaffung von Daten/OS. Inkl. Austausch von Hardware!
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Hardwareaustausch oft exkludiert. Liquiditätsengpass bei wochenlangem IT-Ausfall.
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Sichert Ihre Liquidität bei vollständigem Praxisstillstand durch Verschlüsselung/Hacks. |
| Haftpflicht & DSGVO (Fremdschäden) |
Schadenersatz/Rechtsverteidigung bei DSGVO-Verletzung, PCI-Strafen, Virenweitergabe und Urheberrechtsverletzung.
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Hohes finanzielles Risiko bei Klagen von Patienten wegen gestohlener Gesundheitsdaten.
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Vollumfänglicher Schutz vor Schadensersatzforderungen Dritter. |
| Reputationssicherung |
Kosten für Krisen-PR, Mediatoren, Benachrichtigung der Betroffenen/Behörden sowie Kreditkartenmonitoring.
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Patienten wandern bei unprofessioneller Kommunikation eines Datenlecks ab.
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Verhindert nachhaltigen Image- und Patientenverlust Ihrer Praxis. |
| Zusatzbaustein: Erpressung (Ransomware) |
Mitversicherung erpressungsbedingter Kosten (Lösegeld, Belohnungsgelder) bis 100.000 € (erhöhbar). Inkl. multimedialer Präventionsplattform für Mitarbeiter.
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Strikter Ausschluss von Lösegeldzahlungen in Standardverträgen.
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Schützt vor der aktuell aggressivsten Form der Cyber-Kriminalität. |
Durch die Kopplung der Prämie an die Anzahl der Behandlungsstühle entfällt die fehleranfällige Summenermittlung.
Schäden an der Einrichtung werden stets zum vollen Neuwert ersetzt – unabhängig vom Alter und der Abnutzung.
Summen von € 5 Mio. in der Haftpflicht, unbegrenzter Rechtsschutz und € 1,25 Mio. für Medizintechnik bieten maximale finanzielle Sicherheit.
Die automatische Innovationsklausel hält den Vertrag ohne Mehrbeitrag stets auf dem neuesten Leistungsstand.
Das Deckungskonzept umfasst alle wichtigen Sparten und lässt sich wie ein Baukastensystem kombinieren (von Praxisinhalt über Elektronik bis zur Berufs- und Ertragsausfallversicherung).
Bestehende Altverträge sind kein Hindernis. Sie erhalten bei uns die Konditionsdifferenzversicherung mit entsprechenden Rabatten. Damit kommen Sie ab sofort in den Genuss unserer All-Risk-Deckung, ohne doppelte Beiträge zu zahlen, bis Ihr Altvertrag ausläuft.
Sollte Ihre Praxisinhaltsversicherung, wie in über 90 % aller Fälle, noch immer zum Zeitwert abgeschlossen sein, birgt dies ein erhebliches finanzielles Risiko. Entdecken Sie anhand echter Schadenbeispiele, wie dramatisch sich Bedingungswerke auswirken.
Ein Brandschaden zerstört Behandlungsstühle und Medizintechnik (Neuwert: 280.000 €). Da es keinen Zweitmarkt für Behandlungsstühle gibt, greift im Standardvertrag die Zeitwertklausel. Die Wiederherstellung der Praxis dauert 6 Monate (Umsatz p.a.: 640.000 €).
Eigenschaden: 250.000 € (Insolvenzrisiko!)
Komplette Erstattung: 600.000 €
Der Fall: Durch einen Kurzschluss wird die Platine (Siemens M1) eines Behandlungsstuhls zerstört. Austauschkosten lägen bei 3.500 €. Da der Stuhl ein älteres Modell ist und die Platine nicht mehr verfügbar war, musste ein neuer Stuhl für 52.000 € angeschafft werden.
Unsere Lösung: Die Elektronikversicherung für Zahnärzte reguliert die Neuanschaffung in Höhe von 52.000 € vollumfänglich. In einer klassischen Praxisinhaltsversicherung wäre dieser Schaden oft gar nicht erst versichert.
Der Fall: Ein Zahnarzt führt eine Weisheitszahnextraktion durch und durchtrennt versehentlich mit einem rotierenden Instrument den Nervus lingualis. Die Patientin fordert Schmerzensgeld wegen fahrlässigen Fehlverhaltens. Der Patientin werden 15.000 € zugesprochen.
Unsere Lösung: Mit der 5-Millionen-Pauschale sind Sie und Ihre angestellten Zahnärzte (beitragsfrei mitversichert!) gegen solche Inanspruchnahmen geschützt. Auch die Verteidigung bei Strafprozessen (Passiver Rechtsschutz) ist gedeckt.
Fall 1 (Vorübergehender Ausfall): Der Zahnarzt erleidet bei einem Fahrradunfall einen Beckenbruch (6 Wochen stationär, 6 Wochen Reha). Die Ertragsausfallversicherung leistet für den entgangenen Gewinn (54.000 €) und die laufenden Fixkosten (135.000 €) insgesamt 189.000 €.
Fall 2 (Berufsunfähigkeit): Der Zahnarzt verliert bei einem Motorradunfall einen Daumen (> 50% BU). Das zahnärztliche Versorgungswerk leistet in der Regel erst bei 100% BU. Unsere Premium-BU-Bedingungen sichern Ihnen Ihre gewohnte Rente bis zum Ablauf – selbst wenn Sie gutachterlich weiterarbeiten.
Krankentagegeld-Tipp: Die Beitragshöhe bestimmen Sie über die Karenzzeit. Besonders wichtig: Der Versicherer verzichtet im Schadenfall auf sein außerordentliches Kündigungsrecht.
Der Fall: Ein Ransomware-Trojaner verschlüsselt die Patientendatenbank. Der Server muss von Forensikern bereinigt werden, Patienten müssen benachrichtigt werden. Die Praxis steht für 4 Tage komplett still.
Unsere Lösung: Die IT-Forensik wird komplett ohne Selbstbehalt bezahlt. Der Ertragsausfall (inklusive Gehälter) sowie PR- und Benachrichtigungskosten werden lückenlos abgedeckt.
„Hervorragende und unkomplizierte Schadensregulierung innerhalb von 4 Tagen! EINE Police für ALLE versicherten Risiken. Gehen Sie auf Nummer sicher!“
Bitte füllen Sie den Erfassungsbogen aus, damit wir Ihr exaktes Deckungskonzept kalkulieren können.